Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen bezahlen kieferorthopädische
Behandlungen in der Regel unabhängig vom Lebensalter, versuchen aber
zunehmend, den Erstattungsanspruch ihrer Versicherten zu bestreiten.
In solchen Fällen beraten und unterstützen wir Sie gerne ausführlich und kompetent.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Zuge der Kosteneinsparung im
Gesundheitswesen nicht mehr alles bezahlen, was Ihnen als Patient nützt
und was auf dem neusten Stand der Wissenschaft und Therapiemöglichkeiten
ist.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nur, wenn ein
hinreichend medizinischer Befund über eine gravierende Fehlstellung der
Zähne vorliegt. Dies bedeutet eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die
das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt.
Die kieferorthopädische Basisbehandlung, die von der Krankenkasse
bezahlt wird, unterliegt einem strengen Wirtschaftlichkeitsgebot und muß
den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt werden, das heißt
„ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ sein. Dies gestattet nur
die Verwendung von Standardmaterialien. Diese Vorgaben definieren als
nicht eine „gute“ oder sogar „optimale“ Behandlung nach neuestem Stand
der Wissenschaft.
Seit der Einführung der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“
(KIG) wird die Behandlung mancher Fehlbisse, abhängig von der Diagnose
und der Einstufung nach den KIG-Vorgaben, gar nicht mehr von den Kassen
übernommen. Dies betrifft besonders die Behndlung bei kleinen Kindern
(Frühbehandlung). Diese Behandlungen müssen von den Eltern komplett
selbst bezahlt werden.
Bei der ersten Untersuchung wird festgestellt, ob die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird.
Deshalb, und weil moderne, komfortable und schonende Techniken von
der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, macht es Sinn, für Kinder und
auch als Erwachsene
frühzeitig eine Zusatzversicherung für Zähne abzuschliessen, in der Kieferorthopädie als Leistung enthalten ist.
Damit ermöglichen Sie Ihrem Kind oder sich selbst eine schonende und
zeitgemäße kieferorthopädische Behandlung. Hierüber beraten wir Sie
gerne.
Bei der Behandlungsplanung wird auch über Ihre persönlichen Wünsche
der Behandlungsqualität, der bestmöglichen Behandlungsmethoden, über
moderne, ästhetische und komfortable Materialien gesprochen sowie über
die Höhe der anfallenden Kosten.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr
Erwachsene Patienten haben seit 1993 grundsätzlich keinen Anspruch
mehr auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dass die Therapie von Patienten, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung zählt,
auch bei bestehender medizinischer Behandlungsnotwendigkeit.
Eine Ausnahme stellen nur Patienten mit einer schweren
Kieferanomalie dar, die einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen
Kombinationstherapie bedürfen, d.h. deren Fehlbiss so gravierend ist,
dass eine Operation der Kiefer zusätzlich zur Zahnspange erforderlich
ist.